deeann_12366760Dass du und/oder der Vater
"Elternzeit ? Wie ist das genau , hätte ich beim ersten Kind überhaupt nicht !"
gegenüber dem jeweiligen AG einen Anspruch darauf habt, dass das Arbeitsverhältnis bis zu 3 Jahre ruht bzw. nur noch auf Teilzeit läuft und danach normal weiterläuft:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html
"Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit."
Aber obacht, das klingt formalgesetzlich natürlich total super, in der Praxis empfiehlt es sich aber, das ganze einvernehmlich mit eventuellen AGs abzuklären, denn ein "Ätsch, die nächsten 3 Jahre hörst du überhaupt nichts von mir, lieber AG, danach möchte ich exakt das gleiche machen wie jetzt auch und mein Schreibtisch soll dann bitte auch wieder bereitstehen." ist, auch wenn formalrechtlich zulässig, für das weitere Arbeitsklima schlecht.
Ferner gibt es bestimme Ausnahmen bei kleinen Betrieben.
Und es muss ausreichend vorher, also 7 Wochen vor Ende des Beschäftigungsverbots um die Geburt herum, schriftlich dem AG mitgeteilt/beantragt sein.
Alles gute euch und viel Erfolg dabei. den Idioten, die behaupten, mit 16 ein Kind zu kriegen und mit 20 das zweite würde das Leben versauen und einen zu Hartz4 verdammen, das Gegenteil zu beweisen.