Hm...
hierzu hab ich auch noch eine "doofe" frage..
also bei meiner krankenkasse hab ich schon angerufen, die haben mir das schon gesagt, dass ich 7 wochen vor dem et eine bescheinigung vom fa bekomme und die dann dorthin schicken muss. die kh setzt sich dann mit meinem arbeitgeber in verbindung, damit das durchschnittliche gehalt berechnet werden kann..
elterngeld sofort nach der geburt beantragen ist mir auch klar. mein mann nimmt gleich nach der geburt seine 2 monate vatermonate.. er muss das 7 wochen vor dem et beim arbeitgeber anmelden (hat er aber aus organisatorischen gründen jetzt schon gemacht)..
was mir aber nicht ganz klar ist! wahrscheinlich echt doofe frage.. wie wird das mutterschutzgeld bzw. elterngeld versteuert? nach der geburt wollte mein mann in die steuerklasse 3 und ich in die 5 wechseln, da ich ja eh ein jahr zu hause bin. bekomm ich dann weniger mutterschutz bzw. elterngeld? also muss das auch versteuert werden oder sind das pauschal mutterschutzgeld (normales gehalt) und elterngeld 67 % meines vorherigen gehaltes..