Bürokratendschungel!!
Also den Antrag für die Elternzeit habe ich von meinem Arbeitgeber bekommen.
Elternzeit und Elterngeld sind verschiedene Sachen und haben nichts miteinander zu tun.
Elterngeld bekommst Du für 12 Monate bzw plus 2 "Vätermonate". Die 12 Monate Deines Elterngeldes sind inclusive der 2 Monate MuSchaftsgeld vom Arbeitgeber/Krankenkasse!!
Die Vätermonate können im Anschluss an deine Zeit oder auch gleichzeitig genommen werden.
Du kannst Dir Dein Elterngeld auf 12 (eigentlich ja nur 10 ) Monate oder auch auf 24 Monate auszahlen lassen.
Alles was Du in der Zeit selbst verdienst wird dir vom Elterngeld abgezogen.
Beispiel: Deine 67% betragen 800 Euro und Du Arbeitest ein bisschen und verdienst 400 Euro selbst, dann zahlen sie Dir nur noch 400 Euro daszu!!!!!!!
Und das aller wichtigste, wenn Du verheiratet bist, und die Einkommenssteuer mit Deinem Mann zusammen veranlagst dann wird das Elterngeld zum versteuernden Einkommmen eurer Familie hinzugerechnet und ihr müsst Steuern nachbezahlen!!!!
ASlo schon vorher was weg legen!!!
Und nun zur Elternzeit, die beträt insgesammt 3 Jahre und du kannst sie ziemlich lange glaube bis zum 6 oder 7 LJ (oder länger???) des Kindes nehmen und aufteilen.
Aslo nach der Geburt z.B. 1 oder 2 Jahre und wenn das Kind dann eingeschult wird auch nochmal ein Jahr, musst aber dem Arbeitgeber bescheid geben, dass Du Dir was aufheben willst.
Wenn das Elterngeld ausgelaufen ist bekommst Du nur noch Kindergeld, es sei denn Du bist Beihilfe berechtigt, aber da kenn ich mich nicht aus...
Hoffe ich habe Dir etwas geholfen...