Hm
ihr habt also das komplette Haus gekauft (bestehend aus 3 wohneinheiten), eine wohnung vermietet, eine wohnung für eigennutzung und die dritte ist besagte wohnung der alten Dame.
Diese Wohnung "gehört" zwar euch, aber die Dame hat ein eingetragenes Nutzniesserrecht?( kann ich mir juristisch jetzt nur so vorstellen)
Legal erlischt dieses Recht erst mit ihrem Tod.
Allerdings kann sie( oder ihr vormund) selber dieses Recht auflösen, gegen Geld natürlich, praktisch wie verkaufen...
Zwingen könnt ihr sie aber rechtlich IM NORMALFALL nicht!
Was ihr aber im jeden Fall könnt und auch machen solltet, ist die Nebenkosten einfordern und dass dem Erhalt der Wohnung nachgekommen wird, also lüften etc, damit der Gesamtstruktur nicht geschadet wird, bzgl Schimmelausbreitung, Schädlingsbefall etc.
Gleich dazu würde ich dann ein schriftliches Angebot für die Austragung des Nutzniesserrechts machen. Wenn die das Angebot schriftlich sehen $$$ nehmen sie es viell ernster...
Um einen Anwalt kommst du wohl nicht drumherum, aber da wird man gleich viel ernster genommen, wenn der sich meldet als du :-D Und hat Resultate, das sollte es dir doch wert sein.
Wir besitzen auch ein tolles Haus, hat mein Mann von seinem Vater geerbt, aber seine Mutter hat ein Nutzniesserrecht ( sein vater hat das so im erbe festgehalten) und somit dürfen wir zwar das Haus unterhalten :-/ aber nicht drin wohnen, weil sie ja das Recht hat, es zu nutzen. Sie hat zwar ein weiteres Haus in dem sie wohnt, scharwenzelt aber trotzdem in und um unser Haus( ist aufm Land, sie hat dort n Gemüsegarten angelegt und backt dort Brot und so...), so dass wir dort keine Intimität hätten. Wer will schon sein Schwiegermonster dauernd um sich haben..?