Hallo Mädels,
meine Frage ist sehr speziell, aber vielleicht kennt sich trotzdem jemand damit aus oder weiß, wo ich mich (vielleicht sogar im Netz) informieren bzw. dazu beraten lassen kann?
Es ist so... Mein Mann möchte die ersten beiden Monate Elternzeit mit mir gemeinsam nehmen und hat dies auch bereits fristgerecht seinem AG mitgeteilt. (ET ist in knapp 3 Wochen)
Nun hat er nebenbei jedoch ein Bewerbungsverfahren für einen neuen, familienfreundlicheren Job zu laufen. (das war JETZT nicht geplant - er wollte sich NACH der Elternzeit umschauen - aber durch Beziehungen hat sich das eben JETZT ergeben...)
Das Bewerbungsverfahren läuft noch, jedoch hat mein Mann SEHR gute Chancen... bei seiner Kündigungsfrist beim alten AG von 4 Wochen zum Monatsende wäre frühster Arbeitsbeginn im neuen Job zum 1.8. möglich (sofern die sich noch im Juni zurückmelden und es im Juni noch zur Vertragsunterzeichnung kommt, sodass er noch zum 31.7. kündigen kann). - Beim Antritt des neues Jobs würde natürlich die Elternzeit passé sein... (also wenn er noch vor der Geburt unserer Tochter eine Zusage mit Vertragsunterzeichnung bekäme, dann würde er bis zum Kündigungsende weiter beim alten AG arbeiten und nicht in Elternzeit gehen)
ABER:
Nun überlege ich schon, wie das ist, wenn der potentielle "neue" AG sich jetzt nicht demnächst meldet, unsere Maus dann aber in 1-2 Wochen kommen würde... Dann würde mein Mann ja wie gehabt in Elternzeit gehen... wenn der neue AG dann aber doch noch zusagt (also kurz nach der Geburt, wenn mein Mann quasi die Elternzeit schon begonnen hat) und mein Mann entweder zum 1.8. oder meinetwegen auch zum 1.9. anfangen würde, dann wären ja (je nach dem, wann die Maus tatsächlich kommt) die 8 Wochen Väterzeit noch nicht um?!? Wie läuft das dann? Dafür muss es doch eine Regelung geben oder verbietet der Staat eine eigenständige Kündigung und einen Jobneuanfang IN der Elternzeit, auch wenn dann der Job beispielsweise flöten gehen würde, weil der Mann erst bis NACH der Elternzeit warten muss?!?
Wie läuft das dann mit dem Geld?
Mein Mann könnte sich ja auch (sofern es der neue AG mitmacht) ab nach der Elternzeit einstellen lassen, Problem daran ist aber, dass er ja lt. Vertrag nur zum Monatsende kündigen kann... d.h. wenn die Kleine z.B. am 20.6. kommt, ginge Elternzeit bis 20.8. und er hätte dann ja schon bis 31.7. gekündigt haben müssen und wäre dann 20 Tage arbeitslos... und erst zum 31.8. kündigen und sich zum 1.9. einstellen lassen ist ja auch irgendwie blöd... noch 10 Tage nach der Elternzeit beim alten AG arbeiten...) Außerdem macht der neue AG das bestimmt so nicht mit, denn die wollen in der Abteilung 2 neue einstellen und der andere, der ebenfalls mit in die enge Auswahl kommt, hat ebenfalls 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende und sicherlich sollen dann mein Mann und er zeitgleich beginnen wegen der gemeinsamen Einarbeitung... Ach menno... sorry, dass es so lang geworden ist.
Hat irgendjemand irgendeine Ahnung?
Lg
Katharina mit Krümel und Liliana tief im Herzen und Eric fest an der Hand + Babygirl inside 37.SSW