Mal
blöd gefragt, woher weißt du jetzt schon, dass du schwanger bist?! B-) Ich würde es dir ja wünschen, aber ich hoffe für dich, dass du nicht enttäuscht wirst!!!!
Also, ich habe mal rausgesucht:
Kündigt der Arbeitgeber, weil er von der Schwangerschaft nichts weiß, und teilt ihm die Arbeitnehmerin innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwangerschaft mit, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam. Ein Überschreiten der Frist führt grundsätzlich dazu, dass der besondere Kündigungsschutz nicht eintritt!
Hiervon gibt es lediglich zwei Ausnahmen:
1. Die Arbeitnehmerin hat das Überschreiten der Frist nicht zu vertreten.
2. Die Arbeitnehmerin erfährt erst nach Ablauf der zwei Wochen vom Bestehen einer Schwangerschaft. In beiden Fällen muss die betroffene Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) über die bestehende Schwangerschaft informieren. Es ist auch zu beachten, dass die Schwangerschaft in jedem Fall bereits zum Zeitpunkt der Kündigung vorgelegen haben muss!
Also kommt es auf 1-2 Tage später nicht an! Die Frage ist allerdings, ab wann gilt man laut Gesetz als schwanger!?! Wenn das nicht zu beurteilen ist, gibt wohl eine Rückrechnungsmethode. Hiernach gilt die widerlegbare Vermutung, dass die Schwangerschaft 280 Tage vor dem angegebenen Entbindungstermin begonnen hat (BAG v. 07.05.1998 2 AZR 417/97).
Da kann man dir nur die Daumen drücken, dass das alles so hinhaut, wie du dir das vorstellst! Auf alle Fälle wird das eine ganz knappe Angelegenheit. :-S