3 Jahre Elternzeit, aber nur 1 Jahr zu Hause!
Hallo,
also ich werde die Teilzeitregelung in Anspruch nehmen.
Das erste Lebensjahr von unserem Prinzen werde ich mit Elterngeld zu Hause bleiben, im 2. Lebensjahr steige ich mit 30 h Teilzeit wieder ein und die letzten 12 Monate "vertage" ich auf später (z.B. auf das Jahr, wo er in die Schule kommt) und gehe dann noch mal 1 Jahr in 30 h Teilzeit. Und alle drei Jahre gelten als Elternzeit.
Ist halt alles eine persönliche Ansichtssache und als Abstimmung mit dem AG kein Problem, denn es stehen uns ja gesetzlich die drei Jahre Elternzeit zu.
Du musst da absolut kein schlechtes Gewissen haben, denn es ist nur eine Frage der Regelung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Und wenn man das entsprechend begründen kann und das Arbeitsverhältnis in Ordnung ist und es keine Schwierigkeiten gibt, wieso soll dir dann irgendwer irgendwas übelnehmen?
LG von der Mieze und dem Mini-Kater inside 37+4