xochil_12934866Ich mal wieder :)
Hier mal wieder juristischer Rat von meiner kleinen Wenigkeit: Der folgende Paragraph verbieter stehende Arbeit, die länger als 4 Stunden andauert, sofern du den 5. Monat vollendet hast und schon im 6. bist. Wie ich sehe, bist du das aber :)
Paragraph 4 MuSchG
Weitere Beschäftigungsverbote
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. 2Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2.
nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
3.
mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
4.[...] - geht noch weiter...
Aber auch die Arbeit nach 20 Uhr ist für dich nicht mehr erlaubt:
Paragraph 8 MuSchG
Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) 1Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1.
von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.
von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. 2In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1.
in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2.
in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.
als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
Deinem Chef bleibt es also überlassen, dich den ganzen Tag an die Kasse zu setzen, oder nur noch 4 Stunden am Tresen stehen zu lassen. Nach 20 Uhr ist für dich jede Arbeit tabu.
Sprich das mit deinem Chef ab. Wenn du ein gutes Verhältnis hast, biete ihm von dir aus an, an der Kasse so viel wie eben möglich aber nur bis 20 Uhr zu arbeiten. Das ist bei frühen Nachmittagsvorstellungen doch sicher auch schon von mind. 14- 20 Uhr und sind immerhin 6 Stunden statt 4 hinterm Tresen :)
Ich hoffe, ich konnte helfen.
LG Kathi
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