whitecookieMan bekommt nie mehr als 1800 Euro Elterngeld - da bin ich mir ziemlich sicher.. -
14 Monate bekommt man auch nur, wenn der Partner mind. 2 Monate nimmt.
Die ersten zwei Monate nach der Geburt (Mutterschutz) belommt man das Mutterschaftsgeld.
Das ist quasi so hoch wie das Alter Gehalt. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Es gibt also Mütter, die sowohl Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss erhalten. Es gibt aber auch Mütter, die nur eine der beiden Leistungen bekommen.
Das gilt aber, wie gesagt nur für die ersten 8 Wochen nach der Geburt, danach, wenn man nicht arbeitet, gibt es Elterngeld.
wenn sie verbeamtet oder anders privat versichert ist, gelten noch ein paar andere Dinge - aber das klingt hier nicht so.