Hallo,
bin grad etwas irritiert über deine Aussage, dass der Kindsvater nichts zahlen kann/will? Nun, das wird er sich wohl nicht aussuchen können. Wenn der Kindsvater bekannt ist, musst du den Namen angeben, auch im Interesse deines Kindes, der Unterhalt, den er zahlen muss, gehört ja nicht dir, sondern deinem Kind. Gerade wenn das Kind älter wird, ein ganz entscheidender Faktor. Kann er im Moment nicht zahlen (arbeitet er?), dann wirst du erstmal aufgefordert, UVG (Unterhaltsvorschuß) zu beantragen, das Jugendamt kümmert sich dann darum, das das Geld wieder von ihm zurückgefordert wird. Ist alles blöd, wie ein Bittsteller dazustehen, aber bedenke, das du das im Namen deines Kindes machst. Dir alles Gute!