evelyn_18888251Hey !
es kommt natürlich darauf an, wie viel dein Freund verdient.
Nach der Geburt steht Dir Kindergeld und Elterngeld zu. Kindergeld sind monatlich 204€ und der Mindestsatz(ohne vorheriges Einkommen) für Elterngeld sind 300€.
Du selbst hast sicherlich auch noch für Dich Kindergeldanspruch, wenn Du gar keine abgeschlossene Ausbildung hast.
Wenn dein Freund wenig verdient müsstest Du prüfen lassen, ob evtl. ein Wohngeld-, Kinderzuschlag oder ALG II -Anspruch besteht. Das ist natürlich auch von den Unterkunftskosten abhängig. Erkundige Dich besser vorher, bevor ihr zusammenzieht, welche die Höchstgrenze für die kalte Miete bei 3 Personen ist. Nicht, dass ihr in den ALGII Bezug fallt und selbst aus eurem Regelsatz noch die Miete zahlen müsst.