Hallo!
Hier mal eine Erklärung zum Thema DEGUM!
Es handelt sich um einwe klassifizierung für Gynäkologen. So viel schonmal im ersten Abschnitt.
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hat sich der Qualitätssicherung von Ultraschallanwendungen verschrieben.
Die meisten niedergelassenen Gynäkologinnen sind nach Stufe I qualifiziert und dürfen das allgemeine Ultraschallscreening durchführen, das auch Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen ist.
Fachärztinnen, die über eine besondere apparative Ausstattung verfügen (Abdominal- und Vaginalsonden; Dopplereinrichtung, möglichst Farbdoppler; dynamische Dokumentationsmöglichkeit, z.B. Video) und Erfahrung in der Diagnostik von Fehlbildungen unterschiedlicher Organsysteme haben, werden nach Stufe II anerkannt. Also DEGUM II
Viele Grüße
Schnegge