Nie bar auf die kralle
Woher willst du denn wissen, ob er dann alle Leistungen (Steuer, rente, Pflegevers., Sozialv.)
AN sich wäre es für dich besser bar auf die Hand.
ABER dadurch würde der AG Versicherungsbetrug begehen, dass ist strafbar und finden weder KK noch sonstwas lustig.
Ausserdem, falls bei dir Weihnachtsgeld eine sogenannte freiwillige Leistung ist, so wird sie dennoch zur Pflicht, wenn sie mehrere Jahre hintereinander weg gezahlt wurde (bin nicht sicher ob 3 odre 5, glaube 3). Bar auf die Hand hast du KEINE Nachweise und kannst, wenn er es streicht nichts einklagen.
Zudem fehlt es dir, wenn du irgendwelche Leistungen beantragen möchtest in der Berechnung.