Der Andere
begeht gerade meiner Ansicht nach versuchte schwere Nötigung strafbar gemäß 240 Abs. 1, 3, 4 Nr. 2 StGB mit 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Er droht dir mit einem empfindlichen Übel (Information an deinen Mann, was die Ehe zerstören könnte/würde), um dich zu einer Handlung zu nötigen. ( 240 Abs. 1 StGB bis auf rechtswidrig schonmal erfüllt)
Rechtswidrig ist sein Handeln, da der Zwecks selbst, Abtreibung oder in anderen Worten das Töten eines Menschen, verwerflich ist; somit ist eine Androhung zu diesem Zweck ebenfalls verwerflich. (Siehe 240 Abs. 2 StGB, somit liegt eine Nötigung nach 240 Abs. 1 StGB vor)
Er versucht es momentan zwar nur, du hast ja noch nicht abgetrieben, aber der Versuch ist ebenfalls strafbar. ( 240 Abs. 3 StGB)
Da er dich zum Schwangerschaftsabbruch nötigen will, ist es allerdings nicht einfache Nötigung, sondern schwere, was mit 6 Monaten bis 5 Jahren geahndet werden kann. ( 240 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2)
Ob es hilft, weiß ich nicht, aber rein rechtlich wäre es zulässig ihm mit einer Anzeige wegen schwerer Nötigung zu drohen, wenn er seine Drohungen nicht sein lässt oder gar entsprechend handelt, denn es ist nicht verwerflich sich gegen Verbrecher zu wehren, indem man ihnen mit Strafverfolgung droht.
Bitte schreibe eine PN an wachsperle, sie ist Anwältin und kennt vielleicht selbst das Problem wie mit so einer Nötigung umzugehen ist oder einen anderen, der sich damit auskennt; denn die Konstellation, dass man mit der Preisgabe von Informationen bedroht wird, dürfte öfters vorkommen und da dürfte immer das Problem sein, dass bei einer Anzeige das Risiko besteht, dass die Informationen doch öffentlich werden; deshalb haben da erfahrene Anwälte vielleicht noch andere Ideen was man machen kann.
Aber wenn nichts anderes hilft, ist es das Risiko vielleicht wert, ihm den 240 StGB unter die Nase zu halten, ob er nicht doch lieber den Mund hält, weil er ihn ansonsten bald wieder aufmachen muss, wenn der Richter ihn zu dem Thema befragt, obs jetzt eher 6 Monate oder eher 5 Jahre werden sollen.