Ähm
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite können sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Das heisst, du kannst entweder alle drei Jahre am Stück nehmen, oder zwei am anfang und ein jahr dann wenn er z.Bsp. in die Schule geht oder so
Ich werde zwei Jahre am Anfang nehmen, werde aber nur 7-8 Monate komplett zuhause bleiben (noch nicht entschieden weiviele genau), die restlichen 6-7 Monate bleibt mein Freund volltags daheim und ich gehe Halbtags arbeiten. Und wenn die 6-7 Monate beim Freund vorbei sind, wird einer von uns vollzeit und der andere Teilzeit arbeiten und das Baby klommt mit 14 Monaten in die Krippe (so der Plan, wenn wir einen Platz bekommen). Wir haben es aber noch nicht entschieden wer von uns beiden danach halbtags arbeiten wird, derjenige wird dann auch alle drei Jahre Elternzeit komplett am Stück nehmen, bis das Kind in den Kindergarten kommt. Und dann werden wir sehen.
Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, dann ist es so, dass solange du Elterngeld beziehen tust, jedes zusätzliche Einkommen drauf angerechnet wird (solange ich es weiss ist es egal ob du es komplett im ersten Jahr oder gesplittet nimmst) aber korrigiert mich wenn ich unrecht habe.
Hoffe du verstehst wie ich es meine :FOU: