Naja aber wenn man sich zu Wort meldet, sollten die gegebenen Informationen schon richtig sein.
Für die Berechnung wird der Bruttolohn der letzten 3 Monate herangezogen, der beispielsweise auch folgendes enthält:
- vermögenswirksame Leistungen
- Anwesenheitsprämien
- Zulagen
Du bekommst also das ungefähr das gleiche wie vor dem Beschäftigungsverbot.
Das mit der Probezeit ist auch nicht richtig. § 17 des Mutterschutzgesetzes regelt das Kündigungsverbot von Schwangeren. Demnach darf Frauen während der Schwangerschaft und mindestens vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Das bedeutet: Schwanger in der Probezeit darf dir nicht gekündigt werden. Nur eine Befristung wird von einer Schwangerschaft nicht berührt.