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Müssen tust du garnichts.
1) Steuerklassenwechsel VOR Schwangerschaft
In dem Fall, dass du ELTERNgeld (Erziehungsgeld war einmal) erhältst, wäre es schlau gewesen, wenn ihr schon ganz zu anfang der SS die Steuerklassen gewechselt hättet, du in 3, er in 5, da dann dein Elterngeld auf der höheren Nettolohn-Grundlage berechnet wird. Dein Mann bekommt zwar monatlich erstmal weniger, kriegt aber mit seiner Steuererklärung am Jahresende viel zurück.
Lohnt sich jetzt aber nicht mehr, da immer die letzten 12 Nettolohngehälter zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden.
Ich persönlich habe das auch nicht gemacht (habe jetzt 5, mein Mann 3), weil uns dann netto jeden Monat zunächst 500 Euro fehlen würden, die wir brauchen, und für die 50 Euro Elterngelddifferenz lohnt sich der Aufwand meiner Meinung nach nicht. Das ganze lohnt sich wohl nur, wenn beide ziemlich ausgeglichen viel verdienen.
2) Steuerklasse wechseln NACH Schwangerschaft.
Da würde es sich vermutlich lohnen, dass dein Mann die Steuerklasse 3 nimmt und du 5, da das Elterngeld nicht mehr versteuert wird und dein Mann einen günstigen Steuerabzug hat. Vorsicht, hier könnte es jedoch am Jahresende zu Rückzahlungen an das Finanzamt kommen.
So, langer Text, alle Angaben ohne Gewähr, da ich leider kein Steuerberater bin..
Liebe Grüße,
Bella