Das ist definitiv falsch!!
@babygirl...
Du MUSST es dem AG ÜBERHAUPT nicht sagen! Im Prinzip kannst du es völlig verschweigen (was natürlich blöd ist, weil man es irgendwann eh sieht). Es wird im Mutterschutzgesetzt EMPFOHLEN, es sofort zu tun. Aber das ist zum Schutz der Mutter gedacht und als hilfreiche Geste gegenüber dem AG (damit er schnell Ersatz finden kann), und nicht als Pflicht!
Und gekündigt werden kannst du in der Probezeit auch nicht. Auch nicht unter einem Vorwand, da müssen vorher zig Behörden ihre Zustimmung geben und das passiert NIEMALS (außer du hast geklaut oder gemordet oder so ;))
Ich habe zu Beginn meiner SS einen Anwalt befragt, der hat es so bestätigt.
Mit befristeten AV kenne ich mich allerdings auch nicht aus, aber ich denke, da wird es nicht anders sein. Ob der AV dann nach der Elternzeit verlängert wird, ist natürlich ne andere Sache...
LG
Sari