Frau MUSS nicht aber sollte !!!
Nach 5 MuSchG sollen Schwangere ihrem Arbeitgeber sobald als möglich die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen. Aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof muss nicht zwingend auf eine bestehende Schwangerschaft nicht hingewiesen werden. Ausnahme: Offenbarungspflicht besteht, wenn der Arbeitgeber von Gesetzes wegen gehalten ist, dafür Sorge zu tragen, das an bestimmten Arbeitsplätzen keine Schwangeren arbeiten dürfen (Gesundheitsgefahr für Mutter und/oder Kind).
[Quelle: 123-recht.de]
Man hat ja nichts zu verlieren, bzw. es kann einem ja nichts passieren. Es sei denn, man ist in der Probezeit...dann weiß ich nicht, wie es sich verhält.
LG