:-)
Hallo Lutzie,
ich habe der Kasse auch nie dirket bescheid gegeben, dass ich schwanger bin. Die werden sich das schon denken, wenn der Frauenarzt regelmäßig Ultraschalluntersuchungen abrechnet :-)
Und wegen dem Mutterschutz: Man bekommt ja 7 Wochen vor dem ET eine Bescheinigung vom FA, mit dem man zur Kasse muss. Und soweit ich weiss, darf diese Bescheinigung auch nicht viel älter sein. Bringt also ncihts sich die Bescheinigung schon in der 20. SSW oder so zu besorgen.
Ich bin im Endeffekt einen Tag vor meinem Mutterschutz zur Kasse, hab die Bescheinigung abgegeben, und ein paar Tage später hatte ich das Geld für die 6 Wochen vor der Geburt auf meinem Konto. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich Arbeitslosengeld 1 bezogen habe, da ich zuletzt keinen Job mehr hatte. In dem Fall übernimmt die Kasse ja den gesamten Betrag. Wenn Du arbeitest teilt sich die Kasse das ja mit dem Arbeitgeber.
Ich hoffe das hat Dir schon ein bisschen weiter geholfen.
LG, VIcky (37. SSW)