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Also du solltest wirklich mit deiner Vermieterin sprechen.
Den Kiwa in die Wohnung stellen, dazu bist du nicht verpflichtet da du zu weit oben wohnst.
Bei mir ist das zum Beispiel auch so...haben nur ältere Leute im Haus. Ist auch alles ruhig und jetzt mein kleiner Zwockel. Klar, dass er sich auch mal bemerkbar macht. Aber meckern tut ihr keiner. Mein Kiwa steht auch im Flur vor den Briefkästen. Ich wohne im DG wäre also auch zu hoch um ihn in die Wohnung zu stellen. Im Keller stell ich ihn nicht, da dieser nass ist und schimmelig. Bleibt also nur der Flur.
Aber wie gesagt spreche mit deiner Vermieterin. Ein Kündigungsgrund ist ein Baby aber nicht!