Du hast
..Anspruch auf Urlaub bis zum ENDE DES MUTTERSCUTZES.
Wenn du als 15.4. in den Muttershcutz gesht steht dir Urlaub auch für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt für das laufende Kalenderjahr zu.
Wann du ihn nimmst ist deine Sache. Vor dem Mutteschutz hängen kann man ihn. Solltest du aber im Muttershcutz z.B. krank werden, dann hast du keinen sPielraum mehr ihn irgendwann zu nehmen. Rein theoretisch kann man ihn auch nach den Muttershcutz hängen und das Elterngeld erst ab Ende des Urlaubs beantragen.
Beispiel:
Urlaub : 20 Tage
Mutterschutz beginnt 15.4.
Kind wird am 1. 6. geboren
Mutterschutz bis 30.7.
Urlaub vom 1.8 - 31.8.= 20 Tage
Elternzeit Beginnt am 31.8. Elterngeld wird ab dann beantragt.
Aufheben kann man ihn auch, aber wenn du z.B. teilzeit wieder dort arbeitest bekommst du auchnur Teilzeiturlaub.