Hallo,
bevor ich mich großartig an meinen Betriebsrat oder Anwalt wende, wollte ich mal paar Meinungen hören oder vielleicht hattet ihr ähnliche Sitationen und könnt mir Tipps geben?!
Da mein Vertrag dieses Jahr noch ausläuft, habe ich die Resturlaubstage vom letzten Jahr und die von 2010 zur Auszahlung beantragt.
Bin seit Sommer 2009 im Betrieb und war knapp zwei Wochen da, dann krankgeschrieben und dann bekam ich schon Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz.
Mein Arbeitgeber will mir nur die Urlaubstage von 2010 zum Ausscheiden ausbezahlen und die von 2009 verfallen ende März. Ist dies überhaupt rechtens????
Im Elternzeit&Elterngeld-Heft steht doch aber, dass man gar keinen Verfallszeitpunkt im folge Jahr hat, da man den Urlaub doch so gar nicht abgelten konnte und ich tatsächlich die Möglichkeit nicht hatte.
Wäre sehr dankbar für Meinungen / Beispiele / Tipps.
LG