Sas kommt auf
das Verfahren an. Also wenn dein Ex die Vaterschaft anzweifelt, kann er selber aus der Apotheke einen Test besorgen. Der wird gemäß beiliegender Beschreibung durchgeführt. Da das Speicheltests sind können die unmittelbar nach der Geburt erfolgen.
Im Anschluss an das positive Ergebnis unterschreibt er dann die Vaterschaftsanerkennung.
Dieses Verfahren solltest Du anstreben da sehr geringer Zeitaufwand u vergleichsweise niedrige Kosten.
Das gerichtliche sieht so aus, dass du nach der Geburt zum Jugendamt gehst. Dort gibst Du ihn beider ... für die Beistandschaft als Vater an. Diese erledigt dann in deinem Auftrag alles weitere. Das heißt erstmal schreibt sie ihn an das er der Vater ist.... Er sagt nein.... Sie antwortet .... Bla bla.... Dann ein gerichtliches Feststellungsverfahren ..... Vaterschaftstest mittels Blutabnahme ( nicht schön beim Säugling) dann Gutachten erstellen das dauert auch, weil die ordentlich zu tun haben... Dann Gerichtsurteil... Alles aber immer mit Fristen teilweise 4 Wochen....ich bin sehr schnell nach der Niederkunft dorthin hat über ein Jahr gedauert und damit liege ich im Mittel...
Unterhalt habe ich deswegen noch immer nicht.
Es empfiehlt sich direkt nach der Beistandschaft zur Sachbearbeiterin für Unterhalt zu gehen und dort zumindest Unterhaltsvorschuss zu beantragen (133)
Das zweite Verfahren dauert ewig lange u kostet Zeit u Nerven u Kohle...
Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten