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Wo können die Urkunden aufgenommen werden?
* bei jedem Standesamt
* bei den Jugendämtern
* bei allen Amtsgerichten
* bei allen Notaren
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Person, die eine Erklärung beurkunden lassen will, muss sich ausweisen können. Hierzu muss der gültige Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines Auszugs aus dem Familienbuch kann in Einzelfällen hilfreich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig.