Huhu!
Die Vaterschaftsanerkennung verpflichtet den Vater zur Unterhaltszahlung, gesteht ihm aber auch das Recht zu, sein Kind regelmäßig zu sehen.
Das Kind hat Erbschaftsansprüche (wenn der Vater oder jemand aus dessen Familie sterben würde). Und das Kind darf den Nachnamen des Vaters tragen. Wenn der Vater deutscher Staatsbürger ist, die Mutter aber nicht, dann bekommt das Kind damit auch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wenn dir aber was passieren sollte, dann darf der Vater nicht so ohne Weiteres über sein Kind entscheiden. Er darf nicht über medizinische Versorgung bestimmen und nicht über den Aufenthalt des Kindes. Das ist der elterlichen Sorge anhänglich und die muss man extra teilen (oder sie wird dann eben mit der Heirat geteilt).
Ihr könnt euch damit ruhig bis nach der Geburt Zeit lassen, aber wenns bei dir Komplikationen geben könnte während der Geburt, dann solltet ihr es vorher regeln, damit der Papa dann auch in deinem Sinne entscheiden kann.
Liebe Grüße
Diane