Hallo Dani,
den Unterhalt kannst du nur dann pfänden lassen, wenn du einen Titel auf den Unterhalt hast. Das Jugendamt kann den Vater bitten, das Gericht kann ihn zwingen den Titel zu unterschreiben. Manchmal reicht es schon, mit dem Titel zu drohen,dass ein Vater zahlt. Das erste Beratungsgespräch bei den meisten Anwälten ist kostenlos - das würde ich an deiner Stelle in Anspruch nehmen. Kosten z. B. : Mein Ex zahlt regelmäßig Unterhalt, die letzte Aktualisierung lief über einen Anwalt und war so teuer, dass sich die Erhöhung ein Jahr nicht gerechnet hat.
LG, tanja