Aaahh...
... nein, nein, nein!
Jede Frau darf bis zu 3Jahren Elternzeit nehmen, egal, ob sie arbeitet, studiert..usw.
3Jahre = 6Semester.
Das Bachelor-Studium ist aber auf max.8Semester begrenzt, wie sollte das denn gehen, wenn die Elternzeit-Urlaubssemester gerechnet werden würden?
Die werden natürlich NICHT gerechnet!
Ja, Urlaubssemester wegen Krankheit. Und das darf dir natürlich auch nicht angerechnet werden!
Und entschuldige bitte, aber ich habe eine ganz konkrete Frage gestellt, und nicht die Aufgabe der Erstellung einer Mindmap zum Thema 'Beurlaubung im Studium'.. :roll: Das ist doch wohl verständlich.