Ich weiss, das wurde hier schon tausendfach erörtert, muss aber dringend einen Verweis haben, wo soetwas "rechtlich" vermerkt ist?!
Also, mein ET ist der 19.12.2008, somit beginnt mein Mutterschutz am 7.11.2008.
Urlaubsanspruch habe ich bis Ende des Jahres, das weiss ich (bzw. bis zum 19.12.2008).
Aber was ist mit dem Mutterschutz bis Mitte Februar (also die 8 Wochen nach der Geburt)?!.
Da steht mit doch auch Urlaub zu?!?!?!
Und wenn ja, wo finde ich das schriftlich?!
Danke schon mal im voraus.
Lg, Steffi
...
Hey Lilly!
Also ich werde auf jeden Fall das Jahr Elternzeit nehmen...
Aber ich kann / könnte doch den Urlaub auch jetzt noch nehmen?!?!
Sind halt immerhin fünf Tage (also für mich eine komplette Urlaubswoche mehr!!!).
Unter 7 steht nicht in der Art?!?!
Hast du den Abschnitt zufällig??
Danke, lg Steffi
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...
...schieb
Vielleicht kann mir noch jemand helfen, ich hab bisher noch nichts "brauchbares" gefunden?!
Lg, Steffi
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@Rissani
Eigentlich weder noch 
Mhh, ich versuchs nochmal zu erklären :
Ich habe ET Mitte Dezember.
Im Schnitt habe ich jeden Monat 2,5 Tage Urlaub.
Das mir mein Dezemberurlaub für 2008 noch zusteht, obwohl ich im Mutterschutz bin, ist mir klar (also die 2,5 Tage).
Aber was ist mit den 8 WOchen Mutterschutz nach der Geburt??? Das wären ja noch 2,5 Tage für den JAnuar und 2,5 Tage für den Februar. Stehen mir diese Tage zu???
Lg, Steffi
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In Antwort auf fida_12853241
@Rissani
Eigentlich weder noch 
Mhh, ich versuchs nochmal zu erklären :
Ich habe ET Mitte Dezember.
Im Schnitt habe ich jeden Monat 2,5 Tage Urlaub.
Das mir mein Dezemberurlaub für 2008 noch zusteht, obwohl ich im Mutterschutz bin, ist mir klar (also die 2,5 Tage).
Aber was ist mit den 8 WOchen Mutterschutz nach der Geburt??? Das wären ja noch 2,5 Tage für den JAnuar und 2,5 Tage für den Februar. Stehen mir diese Tage zu???
Lg, Steffi
Ja
Urlaubsanspruch hat man bis zum Ende des Mutterschutzes, da dieser als Beschäftigungszeit gilt. Hier Paragraph 17 Mutterschutzgesetz:
17 Erholungsurlaub
1Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten.
2Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Allerdings kannst Du Urlaub aus dem nächsten Jahr natürlcih nicht dieses Jahr nehmen. Kann also sein, dass er verfällt, wenn Du ihn nicht nächstes Jahr nehmen kannst weil Du Elternzeit nimmst.
LG
Morgaine
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@Helena
Für mich war es nicht logisch und ich habe doch gar nicht geschrieben, dass ich das ganze Jahr 2009 in Elternzeit bin?!
Trotzdem danke für die Antwort.
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In Antwort auf noah_12558413
Ja
Urlaubsanspruch hat man bis zum Ende des Mutterschutzes, da dieser als Beschäftigungszeit gilt. Hier Paragraph 17 Mutterschutzgesetz:
17 Erholungsurlaub
1Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten.
2Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Allerdings kannst Du Urlaub aus dem nächsten Jahr natürlcih nicht dieses Jahr nehmen. Kann also sein, dass er verfällt, wenn Du ihn nicht nächstes Jahr nehmen kannst weil Du Elternzeit nimmst.
LG
Morgaine
@Morgaine
Ahh, dann weiss ich Bescheid.
Komisch, ich dachte ich hätte das Mutterschutzgesetz ganz durchgeschaut?!
Danke, dann werd ich mir das gleich nochmal da heraussuchen!
Lg, Steffi
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