Moin,
Urlaubsanspruch hast du komplett für die Zeit, in der du gearbeitet hast, plus die Zeit des Mutterschutzes. Wenn dein ET im Juni ist, dann also bis 8 Wochen nach der Geburt bzw. ET, je nachdem was später liegt. Es sei denn dein Mutterschutz wird verlängert (Frühgeburt, Behinderung oder Mehrlinge, was natürlich niemand hofft).
Da du in der Elternzeit keine Gelegenheit hattest, um die Urlaubstage zu nehmen, stehen dir die Urlaubstage anteilig von Januar und Februar noch zu. Da du letztes Jahr allerings schon gearbeitet hast, hängt es von deinem Vertrag und dem Arbeitgeber ab, wie mit diesen umzugehen ist. Mein Mann muss zum Beispiel alle vom letzten Jahr bis März genommen haben. Bei mir kümmert das niemanden und ich hab noch welche von meinem Mutterschutz meiner Tochter vor zwei Jahren.
Bin zwar kein Profi, aber das ist mein Wissensstand.
Hoffe dir helfen zu können.
Liebe Grüße und das beste für deine Schwangerschaft.