:neutral:
also wie das mit dem "rechtlichen" anspruch ist weiß ich nicht 100 %ig ........... weiß nur ,das ich meinen urlaub nicht bis nach dem elternjahr stehen lassen konnte ,also "musste" ich mir meinen kompletten urlaub vor meinem mutterschutz nehmen .........
anspruch auf urlaubstage hast du ja bis nach dem mutterschutz ,also auch noch die 8 wochen nach der geburt ..........
insgesammt waren das noch 3 wochen bei mir ,die ich mir vor den 6 wochen muschu gelegt hab ,dann waren das schon quasi 9 wochen "urlaub" vor dem ET ........... soooooo viel langeweile :FOU: :lol: :lol: