Anteilig
Hallo Tanja,
Du hast anteilig Urlaubsanspruch, und war wird bis zum Ende der Mutterschutzfrist gerechnet. Da diese aber übder den Jahreswechsel hinausgeht (8 Wochen nach Entbindungstermin), hast Du den vollen Anspruch von 30 Tagen.
Wie es dann allerdings nächstes Jahr geht, hängt davon ab, ob Du gleich wieder arbeiten möchtest oder erstmal in Elternzeit gehen willst. Gehst Du in Elternzeit, so nimmst Du noch den Urlaubsanspruch vom Januar mit.
Viele Grüße
Maziwa (28. SSW)