Hallo Zusammen,
vielleicht kann an mir hier Jemand weiterhelfen bzw. mir sagen, wie es bei jemand anderem im Unternehmen so gehandhabt wird.
Bin im Moment in der 17 SSW und habe heute von unserem Personalwesen die Mitteilung wegen meinem Urlaubsanspruch bekommen.
Mein errechneter Termin ist der 15.7., wenn ich jetzt die 6 Wochen MuSchu davor rechne, beginnt dieser am 3.6. und endet nach der Geburt am 9.9.!
Lt. Tarifvertrag stehen mir 20 Tage gesetzlicher Urlaub und 10 Tage tariflicher Urlaub in einem normalen Jahr zu.
Unser Personalbüro hat mir nun mitgeteilt, dass sich mein Urlaubsanspruch bis zum 9.9. auf 21 Tage beläuft, da ich danach in Elternzeit gehen werde.
Wenn ich mir aber nun Paragraph 17 im BEEG ansehen, steht im Absatz 1, dass mir nur für volle Monate, in denen ich Elternzeit nehme, 1/12 meines Urlaubes abgezogen bekommen darf.
Würde das nicht bedeuten, dass ich 22,5 bzw. da Urlaubsanspruch immer auf volle Tage aufgerundet wird, 23 Tage Urlaub dieses Jahr bekommen müsste?
vielleicht kann mir Jemand weiterhelfen, ob ich dies richtig interpretiere, wird uns ja vermutlich über kurz oder lang alle betreffen.
Vielen Dank und schönen Abend !
Grüsse
Juliane und ' s Käferle