lyyti_11890095...
Ich war selbst erst auf der Beratungsstelle und bin vollzeit beschäftigt.
Den Antrag können sogar Paare stellen, auch wenn der Mann vollzeit berufstätig ist.
Oft bleibt Arbeitnehmern von ihrem monatlichen Gehalt weniger, als Hartz IV Empfängern.
Es wird durchgerechnet, welche Einkommen zur Verfügung stehen werden und welche Ausgaben man hat.
Das kann bei einem befristeten Vertrag auch Arbeitslosengeld I sein.
Sozialhilfe gibt es schon lange nicht mehr. Wäre dann Hartz IV.
Zudem wird auch das Elterngeld und Kindergeld berücksichtigt.
Die Threadstellerin schreibt, sie verdient 800 Euro / Monat. Sofern ihr Vertrag nicht befristet ist, hat sie garnicht das Recht, sich arbeitslos (bzw. arbeitssuchend) zu melden. Sie ist als Schwangere unkündbar und wenn sie selbst kündigt, bekommt sie erstmal eine 3monatige Sperre.
Und solange ihr Kind noch nicht auf der Welt ist, gelten diese 800 Euro idR als ausreichend, da sie ja alleine wohnt.
Den Antrag kann sie natürlich jetzt schon stellen und nicht erst als Hartz IV Empfängerin (sofern es nicht ein Antrag ans Amt ist, sondern wie gesagt, einer gemeinnützigen Stiftung)
Es gibt soviele verschiedene Fälle die im Endeffekt individuell beurteilt werden müssen.
Rate deshalb der Threadstellerin, auf jeden Fall einen Termin bei einer der zuständigen Beratungsstellen zu machen. Als Unterlagen kann sie vorsorglich mal alles mitnehmen, was ihr Einkommen und ihre Ausgaben aufzeigt.