:BIEN:
auf alle fälle eine beistandschaft beim JA einrichten ........
per gericht muss das nicht gemacht werden :NON:
nur wenn sich der vater weigert mit dem JA zusammen zuarbeiten ........... dann ist das JA berechtigt im namen des kindes den KU einzuklagen .......
natürlich könnte man alles privat klären ,nur wie schon erwähnt wurde ,sind das alles nur richtwerte ,das heißt gegebenenfalls müsste er auch mehr zahlen ...........
dann könnte es passieren ,das er von heute auf morgen aufhört zu zahlen und die zeit die du brauchst den unterhalt dann wieder zum fließen zu kriegen ,bekommst du KEIN geld ,auch nicht rückwirkend ............
anders ,wenn das JA so schnell wie möglich nach der geburt einen sogenannnten unterhaltsTITEL gegen den vater erwirkt hat .......... dann heißt es jedesmal wenn er die zahlungen aussetzt ,nachzahlen .......... :BIEN: :BIEN:
lg