Tut mir leid...
...aber ich habe den Eindruck, als wüsstest du selber auch noch nicht, was du da machst.
Weiter unten steht es schon! Du brauchts einen Titel!
Das Jugendamt kann dir nur bei der Anerkennung der Vaterschaft helfen. Die muss unbedingt vorliegen!! Lass ihn da nicht raus, egal was er sagt.
Denn nur, wenn er die Vaterschaft anerkennt, ist er auch zur Zahlung verpflichtet.
Daneben musst du eigentlich noch (!) nichts machen. Ich würde ihm an deiner Stelle die Möglichkeit geben nach Ermittlung der Unterhaltshöhe - das ist mit der Düsseldorfer Tabelle wirklich leicht bei nur einem Kind - den Unterhalt regelmäßig zu zahlen.
Wenn du ihm dahingehend nicht vertraust, kannst du bei einem Notar - Achtung KOSTEN!! - eine Vollstreckbaren Schuldtitel bekommen. Das ist so eine Art Vertrag bzw. Anerkennung der Unterhaltspflicht. Da steht aber auch nicht wirklich die Höhe drin, bzw. wenn dann muss diese je nach Alter und Einkommensschwankungen ggf. immer wieder angepasst werden.
Der andere Weg ist, dass du im Wege der Klage einen Unterhaltstitel bekommst - so nennt sich das Urteil, dass ihn zu Zahlungen verdonnert. Die Klage ist aber nur zulässig, wenn er nicht zahlt oder die Besorgnis besteht, dass er in Zukunft nicht zahlt. Für letzteres muss es aber Anhaltspunkte geben.
Sowohl aus einer notariellen Urkunde als auch aus einem Urteil bzw. gerichtlichem Vergleich - ist etwas billiger als ein Urteil - kann man vollstrecken. D.h. du gehst entweder zu Gerichtsvollzieher, wenn er nicht zahlt und lässt ihm sein teures Gemälde an der Wand wegpfänden oder aber du gehst zum Gericht und besorgst dir einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und lässt ihm das Konto oder den Lohn direkt bei dem Arbeitgeber pfänden.
All das sind drastische Maßnahmen, die der Beziehung zwischen Vater und Mutter meist nicht gut tun, und oft auf das Kind zurück fallen. Sie sollten also wirklich nur wohlüberlegt eingesetzt werden.
Ich halte daher den von euch so nett beschriebenen "offiziellen" Weg für sehr hart. Gib ihm erstmal eine Chance. Sollte er die vergeigen, kannst du ihn an die Kandarre nehmen. Auch, wenn er nämlich trotz Titels nicht sofort zahlt, musst du ja erstmal den Gerichtsvollzieher einschalten. Vorher geschieht gar nichts. Also es wird nicht von einer anderen Stelle monatlich geprüft, ob er zahlt und dann sofort was gemacht, damit du nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerätst.
Überleg dir das gut und sei froh, dass da ein Erzeuger ist, der von sich aus, Bereitschaft zeigt, für das Kind zu sorgen und sich um die Kleine zu kümmern. Ich kenne da auch ganz andere Fälle.
Für Rückfragen, auch in Bezug auf die Ermittlung der Unterhaltshöhe stehe ich dir gerne - auch per PN - zur Verfügung.
LG Kathi
P.S.: Nur mal so nebenbei: Ich bin alleinerziehende, als Scheidungskind geprägte Juristin und weiß wovon ich rede ;)