neassa_12678200Das kann man vorher nie genau sagen,
"Er sieht in einem Beratungstermin übrigens keine sinn. Mein Freund geht davon aus das man ihn dort eh nur schlecht hinstellt."
kommt auch auf die Beratungsstelle an; eigentlich sollte eine Beratung in dem Falle vor allem eine Hilfe sein, dass beide darüber reden und die BeraterIn eingreift, wenn das ganze irgendwie in irgendwas abgleitet.
Aber da ihr zumindest kommuniziert und es wegen deiner richtigen Entscheidung nur noch Unwillen, aber keinen echten Streit gibt, ist ein Beratungsgespräch vielleicht wirklich nicht mehr so dringend; denn zumindest ein wesentliches Ziel, nämlich dass ihr euch einigermaßen zivilisiert über die Situation austauscht (und da mangelt es oft bei ungeplanten Schwangerschaften und divergierenden Vorstellungen), das habt ihr ja schon erreicht.
Vielleicht ergänzend noch, dass das kein Schnupfen ist:
"was er da sagt habe ich ihm gesagt das eine Schwangerschaft kein schnupfen ist."
Schwangerschaftsabbrüche sind eigentlich seid 50 Jahren immer wieder politisch Thema, wurden 1974 oder so das erstemal neugeregelt, was dann vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kassiert wurde, woraufhin es eine zweite Neuregelung gab; nach der Widervereinigung (die DDR hatte ein anderes Abtreibungsrecht) 91 hat man sich dann an einer weiteren Neuregelung versucht, die dann - wieder - vom BVeerfG kassiert wurde und das BVerfG hat dann vorgeschrieben, wie das Abtreibungsrecht auszusehen hat, woraufhin die heutige Regelung beschlossen wurde;
ein solches wiederholtes Rumgewürge mit Verfassungsklagen macht man nicht wegen Schnupfen; sondern weil eben das vor der Geburt kein "Zellhaufen" ist, sondern in irgendeiner Form schon wenigstens ein bischen Mensch ist und ein Staat wie unserer, der sich die Menschenwürde auf die Fahnen geschrieben hat, eben genau überlegen muss, was er da wie regelt, da natürlich auch nicht die Menschenwürde der Schwangeren unter die Räder kommen sollte, aber auch nicht die der ungeborenen, soweit sie die haben.
Mit dem Ergebnis des letzten BVerfG Urteils von 93, in dem es dann heißt:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
"Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes."
also eine "Pflicht zum Austragen" einerseits (ich wundere mich immer noch, dass Feministinnen ob dieser Worte das BVerfG nicht seit 23 Jahren ununterbrochen belagern; denn das ist schon ein Hammer) und andererseits:
"Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen."
dass die Pflicht auch irgendwo Grenzen hat und als drittes:
"Dem Gesetzgeber ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht verwehrt, zu einem Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens überzugehen, das in der Frühphase der Schwangerschaft in Schwangerschaftskonflikten den Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau legt, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen, und dabei auf eine indikationsbestimmte Strafdrohung und die Feststellung von Indikationstatbeständen durch einen Dritten verzichtet."
dass der Staat die total lästige Situation, dass er von außen bestimmt, wann diese Pflicht nun zumutbar ist und wann nicht (also dass die Schwangere die Erlaubnis zum Abbruch erbetteln müsste, was nun im Sinne der Frauenrechte nicht so dufte wäre) durch Beratungslösung mit beiden Augen zudrücken (Straffreiheit mit Beratungsschein) vermeiden kann.
In dem Sinne bist du erstmal gerade eine tolle Bürgerin, die "brav" bereit ist, ihre "Pflicht zum Austragen" zu erfüllen, womit am Staat der Kelch vorübergeht, dass er die rechtswidrige Beendigung des Rechtes auf Leben im Sinne Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz eines ungeborenen mit Menschenwürde im Sinne Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz "dulden" und irgendwie ermöglichen und und vielleicht mitfinanzieren müsste, obwohl er doch eigentlich das ungeborene auch schützen hätte müssen.
Also eben gerade kein einfaches Schupfenproblem, sondern etwas was bis in die höchsten Sphären des Staates total komplizierte juristische Verenkung zur Folge hat, weil es eben kein "Zellhaufen" sondern bereits irgendwie eine Art Mensch ist.
Und wenn du diesen "irgendwie eine Art Mensch" am Leben lässt, ist das garantiert nicht falsch, höchstens furchtbar anstrengend.