shayna_12182360Hallo
ich habe jetzt bei der krankenkasse nachgefragt und folgende antwort bekommen :
" An den Kosten für ein Wunsch-Spermiogramm dürfen wir uns nicht beteiligen.
Eine solche Untersuchung kann die Krankenkasse nur dann übernehmen, wenn sie medizinisch
notwendig ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kinderwunsch auf normalem Wege
nicht zu realisieren ist und eine Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung erfolgen soll.
Voraussetzung für die Kostenbeteiligung bei einer künstlichen Befruchtung ist, dass Sie verheiratet sind. "
Trotzdem ist mir damit irgendwie noch immer nicht geholfen.
Also wir sind nicht verheiratet.
wir wollen einfach mal das sperma untersuchen lassen, wo der arzt meinte das es sich dabei um eine wunsch- spermienuntersuchung handeln würde.
kann mir jemand sagen ob er die obige antwort der krankenkasse versteht und sie mir noch mal ( für blöde )
erklären kann :-))
würde mich freuen wenn mir jemand sagt was er darunter versteht.
Gruß, nimsaay