Quelle
Die meisten Infos stammen von dieser Seite: http://www.elternzeit.de/elternzeit-teilzeitbeschaeftigung.php
Ich habe auch dieses Infoheft vom Staat, aber das ist sehr kompliziert und langatmig geschrieben. Ansonsten war ich noch bei der AWO, wurde aber nur an die Elterngeldkasse verwiesen.
Das positive (oder negative, je nach dem ;-) )ist, dass fast die gesamte Bürokratie erst nach der Geburt gemacht wird. Kindergeld, Krankenkasse, Elternzeitantrag, Standesamt, Meldeamt und Elterngeld, da wird überall die Geburtsurkunde benötigt.
Vor der Geburt ist eigentlich nur die Vaterschaftsanerkennung und ggf die Sorgerechtsregelung beim Jugendamt zu machen. Beides entfällt bei Ehepaaren.
Ich werde zwei Jahre EZ anmelden (in der Woche nach der Geburt) und dann erstmal bei meinem Betrieb wieder anfangen. Sollte es mir zu bunt werden, pfeife ich notfalls auf einen Teil der EZ und suche mir etwas Neues.
@Beschäftigungsverbot: Mir wurde es aufgezwungen... Mein AG hatte kein Interesse mich trotz Begabung und Bedarfs an der Anmeldung zu beschäftigen. Ich hätte dort sehr gerne gearbeitet, alleine schon um den Kontakt zu meinen Kollegen und Patienten zu halten (auch wenn ich Letztere nicht mehr behandeln durfte/konnte)