Hallo Mädels,
mal wieder eine Frage zu diesem "beliebten" Thema :FOU:
Ich werde Elternzeit für 2 Jahre beantragen. Zu diesem Antrag gebe ich gleichzeitig einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ab dem 2. Jahr ab. D.h. ich möchte 1 Jahr Zuhause bleiben und danach Teilzeit (25 Stunden) arbeiten.
Nach Abgabe des Antrags auf Teilzeit hat mein AG 4 Wochen Zeit darauf zu reagieren, aber ich habe es auch schon vorher mündlich abgeklärt.
Nun meine Frage:
Was passiert, wenn ich nach einem Jahr doch noch nicht arbeiten gehen kann, z.B. weil es mit der Betreuung nicht klappt? Ist die o.g. Absprache mit meinem AG dann verbindlich oder kann ich den Beginn der Teilzeit dann z.B. nochmal um ein halbes Jahr verschieben?
:???:
Liebe Grüße
Tine