Urlaubssemster
... beantragen. Dann zahlst du nicht. WEnn das Kind ohnehin mitten drin kommt, wird es auch eher schwierig mit PRüfungen, man darf ja im Urlaubssemster nur Wiederholungsprüfungen schreiben.
Du könntest mal nachsehen wann der Tag ist wo du nachträglich dir Rückerstatung beantragen kannst. Der ist ja immer etwas später als der SEmesterbeginn.
Den Studentenwerksbeitrag und die Verwaltungsgebühr muss man IMMER zahlen, auch wenn man dann keine Studiengebühren mehr bezahlt. Und auch in jedem Urlaubssemster muss man es entrichten!
Ichhatte das Glück, dass mein Sohn mitten ind en Semesterferien kam und das auch noch ganau in den Ferien bevor die Gebühren eingeführt wurden. Da hatte ich DREIFACH Glück.
Mittlweile ist er fast ein JAhr und ich studiere so vor mich hin. Ich reiche jetzt so viele Urlabssemster ein wei es geht und dann gehe ich ins Praktikum.
Grüße
Isa