Indirekt JA
Ich war deswegen beim Steuerberater, der folgendes sagte:
Erst mal ist der Betrag frei... erst mal.
ABER, beim Lohnsteuer-Jahresausgleich erhöht das Elterngeld das gemeinsame Einkommen.
Also wird dann ein höherer Satz der Versteuerung eingestuft, sodass man DOCH anteilig Steuern abführen muss und am Jahresende sogar mit Nachzahlung rechnen muss, wo man früher noch was rausbekam sagte der Berater. Wir sollen uns so mit EUR 500 ungefähr an Nachzahlung gewöhnen.
Wir wechseln von St.klasse 4/4 nach der Geburt in die 3/5, was das günstigste ist.
LG, Silke