Hallo!
Erstmal vorab: Für welches Jahr sollt ihr die Nebenkosten nachzahlen und wann habt ihr die NK-Abrechnung dazu bekommen?
Mal angenommen, es geht um die Kosten für 2007 (da ihr vor über einem Jahr ausgezogen seid, wird es wohl um 2007 gehen, oder?), dann hätte die Abrechnung bis zum 31.12.2008 bei euch eingehen müssen. Ansonsten sind die Ansprüche des Vermieters verjährt. Ein Guthaben für euch würde hingegen nicht verjähren! Wenn der Vermieter nicht nachweisen kann, dass ihr die Forderung akzeptiert, dann müsst ihr die auch nicht zahlen. Kann er allerdings nachweisen, dass ihr das - durch einen Brief oder eine Zahlung - akzeptiert habt, dann müsst ihr das auch zahlen, obwohl er eigentlich kein Recht mehr darauf gehabt hätte. Das wäre natürlich blöd!!!
Was stand bezüglich Renovierungen in eurem Mietvertrag? Hat der Vermieter euch die Chance gegeben, selbst zu renovieren? Falls nicht, hat er auch hier kein Recht, diese Kosten geltend zu machen.
Und zum Abschluss: Einer Mietminderung muss NICHT durch den Vermieter zugestimmt werden! Man muss (da gibt es einige rechtliche Dinge, die zu beachten sind) einige Dinge beachten, aber dann kann man "einfach so" die Miete kürzen. Allerdings darf man grundsätzlich nur die Kaltmiete kürzen, nur für den Zeitraum, in dem der Mangel tatsächlich bestand und nur in angemessenem Maße!
Meld Dich ruhig, falls Du noch Fragen hast!
Es ist mein Job, mich mit Mieter- und Vermieterärger rumzuschlagen :FOU:
LG