Gesetz
Hallo,
das dt. Gesetz drückt sich an der Stelle nicht ganz klar aus:
Eine Minderjährige benötigt nicht die Zustimmung der Eltern, wenn sie reif genug ist, die Folgen ihrer Entscheidung abzuschätzen. Man spricht dann von "Einwilligungsfähigkeit". Diese Einwilligungsfähigkeit muß von einem Arzt bescheinigt werden.
Grob kann man sagen, daß bei Mädchen unter 14 Jahrein in der Regel die Zustimmung der Eltern nötig ist.
Zwischen 14-16 Jahren kann im Einzelfall darauf verzichtet werden.
Ab 16 geht man davon aus, daß die Junge Frau die Entscheidung alleine treffen kann."
Du möchtest gerne abtreiben, da wäre es sicher gut, Dich darüber etwas zu informieren. Ich kann Dir die Seiten www.vor-abtreibung.de und wasistabtreibung.de empfehlen. Da werden sicher viele Deiner Fragen beantwortet. Denn eine Abtreibung kann evt. durch körperliche und psychische Nebenwirkungen Dein weiteres Leben belasten.
Da das Kind von Deinem Bruder ist, habe ich den Verdacht, daß dahinter ein Traumata steckt. Es wäre sicher gut dies aufzuarbeiten, aber füge Dir nicht noch das mögliche Traumata einer Abtreibung zu.
Gerne darfst Du Dich in Deiner Verzweiflung an profemina.de wenden.
LG Itemba