malene_12136632Ob sie das Geld einfach zurückbekommen
kann, hängt wohl von dem "Dienstleister" ab, wie der das handhabt, wenn eine einfach geht; ich vermute mal sie wird, wenn sie fragt, das Geld wenigstens teilweise freiwillig vom "Dienstleister" zurückbekommen. Es kommt meines Wissens schon vor, dass Frauen da spontan wieder weggehen, so dass die für das Problem vermutlich ein Prozedere haben.
Einfach nachfragen kostet nichts und könnte reichen.
Aber wie das ausgeht, wenn der sich stur stellt, kann ich nicht sagen, da letztlich im rechtlichen Sinne klar sein müsste, was da überhaupt genau vereinbart war.
Der "noch Freund" kann das Geld rechtlich gesehen nicht zurückfordern, da ein Vertrag ala "bezahlen" der Frau, damit sie abtreibt, wegen Sittenwidrigkeit nicht wirksam wäre; somit hat er keinen rechtlichen Grund es zurückzufordern.
Falls ihn das praktisch nicht interessiert und er weiter Geld von ihr oder gar eine Abtreibung fordert, kann er - je nachdem wie er das genau macht - sich wegen Nötigung strafbar machen; dann kann sie ihn anzeigen, wenn er sie nicht in Ruhe lässt und dann Kontaktverbot und ähnliches zivilrechtlich erwirken.
Falls er weiter auf eine Abtreibung drängt und da Ärger macht bzw. androht, kann es sogar ziemlich leicht Nötigung sein, da bei der Forderung an eine Frau doch abzutreiben, die Hürde für Nötigung besonders niedrig ist.