Hallo zusammen!
Vom 11.-13. Oktober 2011 findet das Steuerberaterexamen statt. Die Bearbeitungszeit für die 3 Klausuren beträgt jeweils grundsätzlich 6 Stunden. Gem. 18 Abs. 3 DVStB können aber unter bestimmten Bedingungen Prüfungserleichterungen beantragt werden, die regelmäßig eine etwas längere Bearbeitungszeit als die vorgegebenen 6 Stunden vorsehen.
Unser Problem ist nun, dass meine Freundin (glücklicherweise) schwanger ist. Zum Zeitpunkt der Prüfung ist die Schwangerschaft bereits relativ weit fortgeschritten (Schwangerschaftswoche 28 bzw. 8. Monat). Mit der Schwangerschaft sind bislang auch die mehr oder weniger üblichen Probleme aufgetreten: Übelkeit, überhöhter Harndrang, z.T Atemnot, Rücken- und Nackenschmerzen, Schwindel, etc.). Dies stellt natürlich für die Prüfungsvorbereitung als auch die Prüfung selbst einen Nachteil dar.
Uns wurde von verschiedenen Seiten erzählt, dass auch (fortgeschrittene Schwangere) aufgrund dieser Probleme eine verlängerte Bearbeitungszeit von ca. 30 60 min beantragen können. Dies war uns bislang nicht bewusst. Bei einer ersten telefonische Anfrage bei der zuständigen Prüfungskammer konnte uns der Sachbearbeiter nicht direkt weiterhelfen. Er meinte nur, eine Schwangerschaft sei ja keine Behinderung und somit sei eine Prüfungserleichterung wohl eher nicht zu gewähren.
Unsere Frage daher: Können Schwangere (8. Monat) grundsätzlich eine Prüfungsverlängerung beantragen? Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Ist dies ggf. bundeslandabhängig?
Vielleicht war ja schon jemand in vergleichbarer Lage bzw. hat Erfahrungen damit sammeln können. Wir freuen uns jedenfalls über jegliche Antwort und / oder Anregung. Besten Dank bereits vorab!