War mal spaßenshalber bei der Schwangerenberatung, und die gute frau hat sich gekümmert und beim Amt für Arbeitsschutz nachgehakt, schwangere dürfen ohne Zustimmung des betriebsrates oder einer Klausel im Arbeitsvertrag nicht in Kurzarbeit geschickt werden...
Schweinerei, mein Chef hat es trotzdem gemacht, da jetzt ein monat rum ist kann ich dagegen nicht mehr angehen. Da es eine Benachteiligung bei der berechnung den Mutterschaftsgeldes ist und auch des Elterngeldes....Kurzarbeit bedeutet = Änderungskündigung und das das bei Schwangeren eindeutig nicht sein, war wohl letztes jahr noch so, aber dagegen haben einige geklagt und seit dem gibt es das nicht mehr, AG muss dann erst einen Antrag stellen bei dem Amt für Arbeitsschutz und die Prüfen das...wird aber in 99% der Fälle zu gunsten das AN entschieden!!!
Da es bei mir nicht mehr geht, will ich alle anderen wenigsten darüber informieren. Also wehrt Euch!!!
Lg Andrea