Offiziell arbeitet man bis am Schluss
Hi aragona1973
Ich bin keine Grenzgängerin, sondern komme direkt aus der Schweiz. Und es betrifft hier nur einen schweizerischen Arbeitsvertrag (falls du ein deutscher/internationaler Arbeitsvertrag hast, sieht es anders aus).
Es kommt erstens auf deinen Arbeitsvertrag an, ob darin etwas über den Mutterschaftsurlaub erwähnt wird. Wenn nicht, muss du laut Gesetz bis zum ET arbeiten. Viele Frauenärzte lassen Schwangere jedoch 2-4 Wochen vor dem ET krank schreiben, so dass frau nicht bis zum Schluss arbeiten muss. Anspruch auf deinen alten Job mit derselben Bedingung (z.B. hast du einen Vollzeitjob und bekommst nach dem Mutterschaftsurlaub auch nur diesen Vollzeitjob zurück) hast du immer. Wenn du jedoch reduzieren möchtest, dann muss dein Arbeitgeber dies bewilligen. Wenn er das nicht tut, bleibt dir nur eine Kündigung oder du muss den alten Job wieder aufnehmen. In der Schweiz bekommst du nach dem ET 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und 80% Lohnersatz (max. 172.- pro Tag, siehe Taggeldversicherung).
Am besten kramst du nochmals deinen Arbeitsvertrag hervor. Der Mutterschaftsurlaub wird in gewissen Firmen als Benefit gehandhabt, z.B. bei meiner. Ich bekomme 6 Monate Mutterschaftsurlaub (zu 100% bei meinem jetzigen Lohn), dieser muss aber mind. 1 Monat (Monat des ET plus vorherigen Monat) vor meinem ET anfangen. Würden sie es nicht so machen, mein Frauenarzt hätte mich wahrscheinlich auch krankgeschrieben.
Achtung, nach dem Mutterschaftsurlaub dürfen sie dich wieder kündigen...
Gruss
nomino 19+6