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Forum / Schwangerschaft & Kinderwunsch

Schwanger vom Ex

Letzte Nachricht: 6. Juli 2019 um 11:08
E
ettie_18439486
04.07.19 um 15:19

Hallo,

Ich war 2,5 Jahre mit meinem Freund zusammen,wir haben seit einigen Monaten versucht ein Kind zu bekommen. Vor kurzen habe ich erfahren, dass er mich seit Monaten betrügt. Daraufhin haben wir uns endgültig getrennt, er ist ausgezogen und wir haben jeglichen Kontakt abgebrochen. 
Nun bin ich in der 10.Woche schwanger. 
Ich möchte meinen Ex nicht zurück, aber ich möchte das Baby behalten.

Bin ich verpflichtet ihm von der Schwangerschaft zu berichten?
Ich möchte kein Geld von ihm oder ich möchte auch nicht ihn dazu bringen,zurück zu kommen. 
Ich möchte nur das Baby behalten.
Für mich ist es auch nicht unmöglich, das Kind alleine groß zu ziehen. 

Ich habe nur Angst, dass er rechtlichen Anspruch auf Mitspracherecht hat.

Vielleicht hat jemand selber so etwas erlebt und kann mir helfen. Vielleicht kennt sich auch jemand mit der Rechtslage in solch einer Situation aus.
Für mich kommt keine Abtreibung infrage. 

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bienchen91
bienchen91
05.07.19 um 8:53

Hallo. ER wird ab jetzt immer mit dir zu tun haben. Er hat Rechte und auch Pflichten. DU kannst nicht einfach entscheiden ob er zahlt oder nichtt-es ist seine Pflicht Unterhalt fürs Kind zu zahlen. Auch wenns nicht schön ist wirst du es ihm sagen müssen. Irgendwann wollen alle Kinder wissen woher sie kommen. Lass nicht zu dass deine Gefühle und Erinnerungen an eure gescheiterte Beziehung über das Kindswohl entscheiden! Veil Glück und ich wünsch dir eine schöne Kugelzeit!
Lg
12+3

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G
grazia_12329395
06.07.19 um 11:08
In Antwort auf bienchen91

Hallo. ER wird ab jetzt immer mit dir zu tun haben. Er hat Rechte und auch Pflichten. DU kannst nicht einfach entscheiden ob er zahlt oder nichtt-es ist seine Pflicht Unterhalt fürs Kind zu zahlen. Auch wenns nicht schön ist wirst du es ihm sagen müssen. Irgendwann wollen alle Kinder wissen woher sie kommen. Lass nicht zu dass deine Gefühle und Erinnerungen an eure gescheiterte Beziehung über das Kindswohl entscheiden! Veil Glück und ich wünsch dir eine schöne Kugelzeit!
Lg
12+3

Eben und warum soll ansonsten die Allgemeinheit für dein Kind zahlen, dessen Erzeuger bekannt ist. Oder verzichtest du auch auf den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?! (der erstens deutlich niedriger ausfällt als was er dir zahlen muss und zweitens sie sich das Geld vom Erzeuger wieder holen, so einfach werden sie es dir vom Amt eh nicht machen, dass der Vater unbekannt bleibt, oder willst du lügen, sagen es sei von einem ONS? Dann verzichte aber auch bitte auf das Geld vom Amt).

Davon abgesehen hat dein Kind ANSPRUCH auf Geld von seinem Vater, es ist ja fürs Kind gedacht und nicht für dich.
Also ja, du musst ihn so oder informieren, da er nicht nur diverse Pflichten, sondern auch Rechte hat.

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