AGG
Hallo,
auch in Deutschland gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (von der EU vorgeschrieben). Das bedeutet, du musst definitiv keine Angaben zu Schwangerschaft und Familienplanung machen. Sollten dir dazu Fragen gestellt werden, darfst du sogar lügen. Diese Fragen sind so wie so absolut unzulässig. Aber ich weiss auch, dass sie gern gestellt werden.
Auch wenn dein Arbeitgeber dann erfährt, dass du bei Einstellung schon schwanger warst und das verschwiegen oder ihn wissentlich belogen hast, darf er dich nicht kündigen und erst recht nicht Gehalt oder Lohnzahlungen zurück verlangen. Ganz im Gegenteil. Sollte die Schwangerschaft nachteilig für dich werden, du also ehrlich sein, muss der Arbeitgeber dir hohe Strafen zahlen. Sicher muss man das erst mal beweisen, aber momentan freuen sich sehr viele Arbeitsgerichte über solch einen Rechtsstreit.
Ich würde dir raten, es erst einmal zu verschweigen, zu dem Gespräch zu gehen und sehen, ob das dir auch wirklich zusagt. Dann kannst du immer noch entscheiden.
In einem Beschäftigungsverhältniss muss man übrigens bei Kenntniss von der Schwangerschaft, am Besten nach Bestätigung durch den FA, den Arbeitgeber benachrichtigen und nicht erst nach oder im dritten Monat.
Liebe Grüße!